Positionen zu Statement der Art:
"... man kann doch Menschen nicht einfach nur "mit Geld" abspeisen, das sie vielleicht selbstschädigender Weise versaufen oder verzocken... oder mit Geld, was man ihnen (unversichert und unersetzt) ggf. schon am Monatsersten klauen kann"
"... wie und wo finden in Zeiten des BGE (in welchen die bisherigen sozialen Institutionen wie z.B. das Jobcenter (so) nicht mehr existieren) Menschen soziale Kontrolle, professionelle Nothilfe bei Schulden und mangelnder Selbstführung?
...weil wie gesagt, ihr Geld haben manche solcher Gesellen vielleicht schon nach einem Tag nicht mehr oder es fehlt ihnen schlicht an einer Struktur wie z.B. einem Konto, das bedingungslose Grundeinkommen beziehen zu können..."
Immer wieder erreichen uns Fragen, wie das BGE bzw. eine BGE-beziehende Gesellschaft mit solchen "Problemfällen" oder "Wackelkanditaten" umgehen würde - die im Umkehrschluss angeblich vom heutigen System erreicht würden
- das aber aus selbiger Sicht auch nur aufgrund von Meldenotwenigkeiten oder klarer Instanzenwege zu Betreuungs- und Bevormundungspersonal, an dem man nicht vorbeikommt. Man muss sich also freiwillig oder unfreiwillig bespaßen lassen - ohne Fügung und sog. "Mitwirkung" ist die Hilfe auch heute schon für eine nach dem Geldabheben komplett ausgeraubte Mutter oder einen drogensüchtigen Geldverzocker nicht möglich (zumindest nicht standardisiert).
Aus Sicht starker Verfechter*innen des Hartz IV Systems, das als Armutsbekämpfung und somit positiv bereits aufgefallen, hat man 5 Tage die Woche Ansprechpartner, die einem helfen, das desolate Leben auf die Reihe oder "die akute Not in der Geldnot" beseitigt zu kriegen.
Nun, ich frage mich ernsthaft, was denn mit einem Drogensüchtigen passiert, der sein "Existenzminimum" kurzerhand verbraten hat, sagen wir schon in der ersten Woche des Monats.
Kann der heute im Jobcenter, bei seinem eigenen Fallmanager auf Hilfe hoffen?
Nun, das einzige, was dieser "Fallmanager" wohl machen kann, neben allgemeinem gut-zu-reden und Tipps, dass er einen anderen "Dienst" einschaltet, der dem betroffenen lebenspraktisch unter die Arme greift.
Oft gerät so jemand aber auch an einen Menschen und den dazugehörigen Bürokratieapparat, der "nichts machen kann", erst wenn die Wohnung weg ist, dann kommt vielleicht die nächste Stufe - komplette Entmüdigung mit inbegriffen. Weil ohne (zumindest teilweise) Entmündigung gibts oft keine (bezahlte) Hilfe.
Wer Glück hat als Junkie, der mit leeren Taschen am 2. des Monats zu seinem Ansprechpartner im Jobcenter kommt, gerät vielleicht an einer erfahrenen und lebensbejahenden Aktivisten in Fallmanagergestalt, der menschlich eine echte Hilfe ist - auch dann, wenn er selber NICHT die Geldzahlung wiederholen oder sonstwie materiell helfen kann. In Zweifel streckt die Leistungsabteilung ggf. Lebensmittelgutscheine vor.
Doch diese Menschen, die mit Hingabe tätig sind (im Jobcenter oder andereswo) und die man auch ggf. mal als Sozialarbeiter irgendwo antreffen kann, was um alles in der Welt soll die abhalten im Zeitalter des BGE ihre hohe soziale Kompetenz, emotionale Intelligenz und Empathie in den Dienst solcher ihnen bekannter Fälle zu stellen - privat oder in Vereinen, in öffentlichen Anlaufstellen dieser Berufung zu folgen?
Durch das ENTFALLEN von ZWANG wird ein echtes Arbeiten mit den Betroffenen erst möglich, wo vorher nur ein "Instanzengeschubse" war und die Betroffenen viel mehr "materielle und Schamanlässe" hatten, sich nicht zu öffnen.
Kommen wir zu dem anderen beliebten Fall:
ein Mensch, ggf. sogar Mutter oder Vater, hat "sein gesamtes Monatsbudget abgebucht und wurde darauf ausgeraubt".
Wer kommt jetzt auf für die Versorgung dieser Menschen?
Kann ich im Jobcenter heute auf Hilfe hoffen, wenn ich ausgeraubt wurde (das Finanzamt als Schuldeintreiber (für Dritte) kann einen auch unvorhergesehen "ausrauben" - da macht sogar die Bank freiwillig mit...)?
Was wird man mir da sagen oder "husten"? Nun, nicht aufgepasst? Unwirtschaftliches Verhalten?
Mehr als ein DARLEHEN, das ich dann abstottern kann, werde ich wohl nicht kriegen - vermutlich auch nur in Lebensmittelgutscheinen... denn das Jobcenter HAT JA bereits korrekt das Geld bezahlt und verweist an die private und strafrechtliche Verfolgung des Räubers.
Wie wenig Verständnis für opfer von Straftaten besteht, kann man testen, wenn man die Fragmentierung von Infrastrukturkomponenten anschaut, die immer wieder auf die "Eigenhaftung" verweisen. Bin ich HEUTE ausgeraubt, interessiert das weder den Vermieter noch den Telefon- oder Stromanbieter. Habe ich beim Raub die Monatskarte eingebüßt, nimmt mich vielleicht ein freundlicher Streifenwagen mit nach Haus, aber wenn ich die Bahn nehmen möchte, ist der Fahrer nicht ansprechbar darauf. Der Kontrolleur "macht seinen Job" und bringt die "Schwarzfahrt" zur Anzeige. Schnorre ich vor dem Automaten mit der Begründung, soeben mein gesamtes Geld verloren zu haben (der Spruch kommt auch von Leuten, denen das nicht passiert ist), so kann das Ärger mit dem Wachschutz nach sich ziehen, der die Hausordnung durchsetzen möchte.
Ja, wir haben heute VIELE Stellen, die eigentlich "helfen" sollen.
Standen doch schonmal 20 Uniformierte - Sicherheitsleute und Polizisten - mit einem schwerbehinderten auf einem Bahnsteig, den sie wegen Bettelns des Hauses verweisen und nicht in die ständig vorbeirauschenden Bahnen steigen lassen wollten.
Ich fragte, was das Problem sei. Wenn er kein Ticket habe, wieso diese 20 Leute das nicht gelöst bekämen? Wenn nicht mit Eigengabe jeweils einiger CENTS, dann doch durch Ansprache der Passanten!
Das nur als eines von sehr vielen Beispielen von Verrohung, die institutionalisiert erfolgt - ohne dass man jetzt einen einzelnen Polizisten oder Wachschützer dafür angreifen muss. Es sind dort strategien "echter Hilfe" oft unbekannt oder werden nicht gefördert, weil sie eben nicht dem typischen Dienstmodus entsprechen.
Jemand Krankes will vielleicht telefonieren, jemand armes braucht ein Ticket - da helfen keine chirurgischen Instrumente und keine Schusswaffen und auch kein Autoritätsgehabe. Sondern mitmenschliches Handeln.
Wenn die POLIZEI bei Verhängung einer Zwangsräumung auf den VERMIETER zuginge um dem zu erklären, dass das Recht auf Wohnen des rausgeschmissenen so lange höher wiege, solange er keinen Ersatz habe - ggf. die Kündigung (aus rein finanziellen Gründen) nicht erlaubt sei - weil alle ein "Recht auf Wohnen" - noch zu verbriefen im Grundgesetz - haben...
da bräuchte es weit WENIGER sozialarbeiter. Wird materiell gerechtigkeit erzeugt, ist der RAUM da, sich auf seine psychischen oder psychosozialen Belange zu konzentrieren. Klar wird es auch dann immer wieder die typischen "Verdränger*innen" geben. Doch weit weniger.
Und ja, wenn ich ein festes BGE garantiert jeden Monat habe, dann ist "liqhide sein für die Notfälle des eigenen Lebens und das anderer Menschen" ein super Grund, sich Geld dazuzuverdienen, das eben NICHT abgezogen oder gegengerechnet wird.
Wir können ja auch das Brutto-Glücks-Produkt versuchen hierzulande zu erfassen - damit wir als Gesellschaft auf dem Schirm haben, wo (seelisch) der Schuh drückt und durch welche somatischen oder auch materialisierten Formen sich das bereits ausdrückt...
Kommt in BGE-Zeiten jemand mit dem BGE nicht zurecht, hat er viel mehr optionen außer den bisherigen "automatisierten Zwangs- und Zahlungsunterlassungsautomatiken" soziale Zuwendung "im Leben" oder durch Sozialarbeiter zu bekommen, die sich eben "für das Soziale" einsetzen und dieses nicht erst durch den Deckmantel der wirtschaftlichen Existenzberechtigung und unter der Doktrin zur Heranführung an Arbeitsverhältnisse dürfen.
Zudem kann auch in die VERMEIDUNG investiert werden: beachten wir unsere Kinder und Angehörigen, unsere Mitmenschen im Haus und im Internet, auf der Arbeit und im Verein, wo es gerade "brennt" - lassen dafür auch mal anderes (profitbringende) stehen... dann kann die Hilfe akut und sofort wirken und minimiert ggf. Folgeschäden.
Es geht mit BGE nämlich nicht mehr um das Aufbauen einer Armuts- und Hilfsindustrie, sondern darum, Hilfe von GeldverdienNOTWENDIGKEIT zu befreien - wohlgemerkt, der NOTWENDIGKEIT, nicht der MÖGLICHKEIT, auch eine Gegenleistung für investierte Lebenszeit und -kraft zur Realisierung eines eigenen Wunsches oder Projektes zu bekommen, was über das BGE hinausgeht.
Die heutigen "Sozialbetreuungspakete" sind oft mit Zwang und zugangsvoraussetzungen verbunden. Sie werden nach Katalogen abgerechnet und ihr Einsatz ist selten folgenlos.
Zwangseinweisungen in psychiatrien, schulhausanwesenheitspflichten, maßnahmeverpflichtungen... die verplfichtung einen Job zu haben, von welchem viele Posten vor allem der Vermieter bedient werden muss... das alles macht neben der ggf. auch stabilisierenden und rhythmisierenden Organisation des Tages auch KRANK.
"einfaches wirklich tun" - der Gedanke von "AKKU MENSCH" - wird mit BGE gemeinhin leichter für die, die heute schon beherzt und empathisch sind! die anderen wird es vielleicht nur über ein Geschäft locken, für andere hilfreich zu sein. Das kann ja auch so sein, dass Vereine von ihren Spendengeldern wie schon heute Leute auch einstellen, die verbindlich sozialarbeitend sind. oder dass kassen für Raubüberfälle gefüllt werden wie Versicherungen heutzutage.
Die "guten Leute", die ihre soziale Ader im Jobcenter auszuleben versuchen, werden das auch an anderen orten tun können. Die Jobcenter werden nämlich - wenn man sie nicht erstmal einfach SCHLIESST - zu Orten der Begegnung und Orientierung von Berufen, Tätigkeiten und zu realisierenden Projekten, die sich menschliche Arbeitskraft wünschen. ohne Vermittlungszwang. Zur Selsbtfindung. Für das Gemeinwohl. Für die klassische Lebenswegs-, Karriere- und Berufsberatung, die Menschen von sich aus aufsuchen und mitunter teuer bezahlen.
"Therapie durch machen" - nicht irgendwas (viel zu viel) machen (müssen) oder nichts machen dürfen und deswegen eine Therapie brauchen - wie heute Menschen mit Essstörungen wieder eine ausgewogene Ernährung lernen müssen, so muss die GESAMTE Erwerbsgesellschaft zur normalisierung ihres "Arbeitsverhaltens" in (Ergo)therapie!
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