Ausgehend von dieser interessanten Meldung: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/spitzenkandidat-sachsen-linke-gebhardt-100.html
tauchten unter BGE-Leuten Fragen auf... diese stelle ich dem Herrn Gebhardt und er antwortete darauf (unten):
Lieber Herr Gebhardt,
ich nahm am Rande die Information wahr, dass Sie "das Grundeinkommen testen wollen" in der Lausitz.
Bitte beantworten Sie mir ein paar Fragen:
Wird das Grundeinkommen
a) bedingungslos an die Probanden gezahlt als eine Art Rechtsanspruch/Verbindlichkeit im Testzeitraum?
Wie werden diese für den Test ausgewählt?
Wie lange soll der Test (pro Person) gehen?
b) wird das GE mit weiteren Einkommen "verrechnet" - die aus Familie, Vermögen, Erwerbseinkommen vorliegen? Muss eine "Bedürftigkeit" vorliegen?
c) besteht kein Zwang eine Gegenleistung oder muss etwas bestimmtes gemacht werden?
Ist das GE abhängig vom bestehen bleiben des Wohnsitzes/der Herkunft/ des Alters/der sozialleistungs-Vorgeschichte eines Menschen?
d) wie hoch ist das Grundeinkommen pro Person?
Handelt es sich um ein BEDINGUNGSLOSES oder sonstiges Grundeinkommen?
Ist es in eine Studie eingebunden, die etwas auswertet und anhand dessen entscheidet, ob GE auszuweiten ist?
Wenn ja, welche kriterien sollen darüber entscheiden, ob es "erfolgreich" ist?
Herzlichen Gruß
FriGGa Wendt
P.S.: Jetzt-gehts-los. Naturgegebenes-Grundeinkommen. de
Da dürfen auch Lausitzer mitmachen... Politiker, Firmen, Einzelpersonen mit oder ohne Geld...
ich nahm am Rande die Information wahr, dass Sie "das Grundeinkommen testen wollen" in der Lausitz.
Bitte beantworten Sie mir ein paar Fragen:
Wird das Grundeinkommen
a) bedingungslos an die Probanden gezahlt als eine Art Rechtsanspruch/Verbindlichkeit im Testzeitraum?
Wie werden diese für den Test ausgewählt?
Wie lange soll der Test (pro Person) gehen?
b) wird das GE mit weiteren Einkommen "verrechnet" - die aus Familie, Vermögen, Erwerbseinkommen vorliegen? Muss eine "Bedürftigkeit" vorliegen?
c) besteht kein Zwang eine Gegenleistung oder muss etwas bestimmtes gemacht werden?
Ist das GE abhängig vom bestehen bleiben des Wohnsitzes/der Herkunft/ des Alters/der sozialleistungs-Vorgeschichte eines Menschen?
d) wie hoch ist das Grundeinkommen pro Person?
Handelt es sich um ein BEDINGUNGSLOSES oder sonstiges Grundeinkommen?
Ist es in eine Studie eingebunden, die etwas auswertet und anhand dessen entscheidet, ob GE auszuweiten ist?
Wenn ja, welche kriterien sollen darüber entscheiden, ob es "erfolgreich" ist?
Herzlichen Gruß
FriGGa Wendt
P.S.: Jetzt-gehts-los.
Da dürfen auch Lausitzer mitmachen... Politiker, Firmen, Einzelpersonen mit oder ohne Geld...
AW Rico Gebhardt:
Sehr geehrte Frau Wendt,
gerne
gehe ich auf Ihre Fragen ein. Zunächst möchte ich festhalten, dass das
Modellprojekt Grundeinkommen noch nicht fertig konzipiert ist, Das hat
auch den Hintergrund, dass wir ein solches Modellprojekt ungern einfach
am Reißbrett entwerfen und beschließen wollen - sondern mit Menschen und
Zivilgesellschaft vor Ort sowie wissenschaftlicher Begleitung
entwickeln wollen. Daher kann ich über Auswahl und Dauer noch keine
konkreten Aussagen treffen. "Bedingungslos" ist das Grundeinkommen
insofern nicht, als dass es regional begrenzt ist. Mit anderen Einkommen
sollte es aus meiner Sicht nicht verrechnet werden. Eine
"Gegenleistung" würde aus meiner Sicht ebenfalls der Grundkonzeption
eines Grundeinkommen widersprechen, ebenso eine Bedürftigkeitsprüfung im
Testzeitraum. Gleichwohl sollte die wissenschaftliche Begleitung
möglich sein. Der Wohnsitz kann, weil das Modellprojekt ja regional
begrenzt ist, durchaus Kriterium sein - Herkunft, Alter oder
Sozialleistungs-Vorgeschichte hingegen nicht. Die Höhe ist in
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu bestimmen, sollte jedoch nicht
unter 1.050 € / Monat liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rico Gebhardt
Rico Gebhardt, MdL
Fraktionsvorsitzender
der LINKEN Sachsen
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