Montag, 26. August 2019

BGE-Projekt in Sachsen durch den Linken Rico Gebhardt


tauchten unter BGE-Leuten Fragen auf... diese stelle ich dem Herrn Gebhardt und er antwortete darauf (unten): 


Lieber Herr Gebhardt,
ich nahm am Rande die Information wahr, dass Sie "das Grundeinkommen testen wollen" in der Lausitz.

Bitte beantworten Sie mir ein paar Fragen:

Wird das Grundeinkommen
a) bedingungslos an die Probanden gezahlt als eine Art Rechtsanspruch/Verbindlichkeit im Testzeitraum?
Wie werden diese für den Test ausgewählt?
Wie lange soll der Test (pro Person) gehen?

b) wird das GE mit weiteren Einkommen "verrechnet" - die aus Familie, Vermögen, Erwerbseinkommen vorliegen? Muss eine "Bedürftigkeit" vorliegen?

c) besteht kein Zwang eine Gegenleistung oder muss etwas bestimmtes gemacht werden?
Ist das GE abhängig vom bestehen bleiben des Wohnsitzes/der Herkunft/ des Alters/der sozialleistungs-Vorgeschichte eines Menschen?

d) wie hoch ist das Grundeinkommen pro Person?


Handelt es sich um ein BEDINGUNGSLOSES oder sonstiges Grundeinkommen?

Ist es in eine Studie eingebunden, die etwas auswertet und anhand dessen entscheidet, ob GE auszuweiten ist?
Wenn ja, welche kriterien sollen darüber entscheiden, ob es "erfolgreich" ist?


Herzlichen Gruß
FriGGa Wendt

P.S.:
Jetzt-gehts-los.Naturgegebenes-Grundeinkommen.de
Da dürfen auch Lausitzer mitmachen... Politiker, Firmen, Einzelpersonen mit oder ohne Geld...


AW Rico Gebhardt:
Sehr geehrte Frau Wendt,

gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein. Zunächst möchte ich festhalten, dass das Modellprojekt Grundeinkommen noch nicht fertig konzipiert ist, Das hat auch den Hintergrund, dass wir ein solches Modellprojekt ungern einfach am Reißbrett entwerfen und beschließen wollen - sondern mit Menschen und Zivilgesellschaft vor Ort sowie wissenschaftlicher Begleitung entwickeln wollen. Daher kann ich über Auswahl und Dauer noch keine konkreten Aussagen treffen. "Bedingungslos" ist das Grundeinkommen insofern nicht, als dass es regional begrenzt ist. Mit anderen Einkommen sollte es aus meiner Sicht nicht verrechnet werden. Eine "Gegenleistung" würde aus meiner Sicht ebenfalls der Grundkonzeption eines Grundeinkommen widersprechen, ebenso eine Bedürftigkeitsprüfung im Testzeitraum. Gleichwohl sollte die wissenschaftliche Begleitung möglich sein. Der Wohnsitz kann, weil das Modellprojekt ja regional begrenzt ist, durchaus Kriterium sein - Herkunft, Alter oder Sozialleistungs-Vorgeschichte hingegen nicht. Die Höhe ist in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu bestimmen, sollte jedoch nicht unter 1.050 € / Monat liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rico Gebhardt


Rico Gebhardt, MdL
Fraktionsvorsitzender
der LINKEN Sachsen

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