Auch Philipp Kovce schreibt unter diesem deutlichen Titel darüber, wie unser "Sozialstaat" etwas unverhandelbares zu einem diskutierbaren Gegenstand macht:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/streitfall-hartz-iv-sanktionen-das-existenzminimum-ist.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=438292&fbclid=IwAR0jtarz_ea_VJE6nCfzfGgzTdrCQ38it14X_6IXR3vd0vozpN0WcaXPqQ4
unsere Grundrechte werden uns als Marketingtrick verkauft, wenn man darüber diskutiert, unter welchen Umständen man sie gewähren kann und wo man sie einschränken muss.
Die Frage ist nun, ob Beschäftigte eines solchen (Bundesverfassungs)gerichts das auch so sehen können und daher ein Urteil fällen, das eben jene Denkweise "Leistung (=Gefügigkeit) gegen Leistung (=persönliches Existenzminimum)" als fehl am Platze sieht und einem (=jedem Menschen) letzteres zumindest der IDEE nach nicht wie eine Belohnung sondern wie ein Recht zuerkennt.
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