Mittwoch, 12. Juni 2019

Pressemitteilung: Kundgebung 17. 06. 2019 ab sehr früh morgens


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Presse,

am 17. 06. 2019 wird die bekannte Mahnwache "In Gedenken an die Opfer
der Agenda 2010"* bereits an den frühen Morgenstunden vor einem
Berliner Jobcenter (in der Storkower Str. 133) zu sehen sein.

Warum so früh am Morgen? Nun, weil zwischen ca. 6 und 8 Uhr die
meisten Jobcentermitarbeitenden zur Arbeit kommen.... danach


...werden auch andere Leute, vor allem Hartz-IV-Betroffene und Antragstellende, aber auch Passanten aus der Umgebung oder Kunden umliegender Gewerbe die traurige Bilanz der Agenda 2010 beobachten können sowie auch mit den Aktivisten ins Gespräch kommen können -
nicht nur über das Trauerspiel menschlicher Verrohung durch die institutionalisierte Armutsverwaltung und Erwachsenenerziehung**, sondern auch über konstruktive Alternativen dazu.

Zu 10 Uhr ist Andrea Nahles "eingeladen" worden, mit mir, der Anmelderin der Kundgebung FriGGa Wendt,  "über ihre berufliche und politische Zukunft" zu reden. Ich kopierte teilweise den "Jobcenterstil" und schickte Frau Nahles zeitnah nach ihren Rücktrittsbekundungen
eine Einladung, siehe als pdf:

https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxpY2hiaW5iaWxkdW5nc3RyYWVnZXJ8Z3g6MWNlMmE2YTIwZmMxYzBiNw

bzw. hier als Bild (und Blog-Artikel):
https://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2019/06/sgb-13-ich-mochte-mit-ihnen-uber-ihre.html

Frau Nahles wird ohne Androhung von Rechtsfolgen freundlich gebeten, zum Termin zu kommen... schließlich ist sie mitverantwortlich für die (fortführung der) Agenda 2010.
Auch schon im Zuge der Einladung von Sandra Schlensog "Hartz IV ist Armut" an Gesundheitsminister Spahn ("Hartz IV ist keine Armut") war Frau Nahles von mir zum Gespräch eingeladen worden - bevorzugt in einem Café oder der Suppenküche einer Wohnungsloseneinrichtung, worauf sie aber nicht antwortete.

[Anm.: Andrea Nahles hat (wie zu erwarten war) bisher auch auf die aktuelle Einladung nicht geantwortet.]

Da sie vermutlich noch keinen "Beratungstermin in einem Jobcenter" selber mitgemacht hat, darf Frau Nahles mich um 11 Uhr zu deren Gespräch mit einer neuen Arbeitsvermittlerin begleiten.

Die Presse ist recht herzlich willkommen, sich selber vor Ort (VOR dem Jobcenter - drin muss man sich gesondert anmelden) ein Bild zu machen und über Kampagnen gegen Hartz IV Sanktionen zu berichten.

Vor Ort wird man z.B. den offenen Brief in Hinblick auf die Grundsatzentscheidung zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen: "kein Rechtsfriede ohne Grundrechte - kein Rechtsfrieden mit Sanktionen"
unterzeichnen können: openpetition.de/!sanktionen


Mit informativen Grüßen,
FriGGa Wendt

Grundeinkommens- und Grundrechtsaktivistin in Theorie und Praxis


Kontakt: 0177 444 32 42  friggawendt at googlemail.com

weitere Hinweise zur Thematik:

*die-opfer-der-agenda-2010.de

** Praktische Tipps und Erfahrungen können ausgetauscht werden - die Aktivisten sind oder waren selber oft jahrelang Bezieher*innen von ALG-II. Einige haben wie die Verfasserin*** dieser Mitteilung Leistungskürzungen des Existenzminimums (=Sanktionierungen) hinter sich, die zu (mehr) Rechtsstreiten und (gesteigertem) Aktivismus gegen Sanktionen geführt haben.

*** mir war unter anderem ein Job in einem "Sexladen" angeboten worden - den ich mit einer "Absagebewerbung" und Strafanzeige gegen den Arbeitsvermittler ablehnte... doch dafür war ich nicht sanktioniert worden.
Das Jobcenter hatte wie so oft genug weitere "Gründe", eine Sanktion gegen jemanden, der andere und passgenauere Pläne für seine eigenes Leben hat, zu verhängen. Während ich zur Bundestagswahl als Direktbewerberin antrat und mein Sohn Schulferien hatte, sollte ich als überwiegend selbständig im Bildungsbereich Arbeitende (Akademikerin) eine "Maßnahme zur Bewerbung in Callcentern und Zeitarbeitsfirmen" absolvieren. Die Sanktion hätte mir vermutlich kein "Todeskreuz" eingebracht, da Haushalte mit Kindern verbindlich "Lebensmittelgutscheine" erhalten (während sie bei Haushalten ohne Minderjährige nur eine "Kann"-Leistung darstellen) und da ich einige
freiberufliche Einnahmen erzielte.
Die Wohnung hätte ich aber verlieren können.
Nach rechtlicher Klärung stellte sich - wie so oft, wenn Betroffene den Weg des Widerstandes wählen - heraus, dass diese Sanktion und andere zuvor juristisch falsch waren... zuerst aber muss mensch den
Ärger "durchleben"****.
Oft sind dann schon Tatsachen eingetreten, die nicht rückgängig gemacht werden können. In seltenen Fällen wie diesem meinen wurde im "einstweiligen Rechtsschutz" über die zweite Instanz, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, die Leistungskürzung gestoppt  - und das trotz eilenden Gesuchs der Jobcentergeschäftsleitung, die Sanktionen (gegen mich uneinsichtige Kapitalismuskritikerin) "vorsorglich erstmal vollstrecken" zu dürfen, bis "irgendwann eine Gerichtsverhandlung erfolgen würde"****.


***Letzteres wird auch sehr treffend von Ralph Boes beschrieben. Boes
hatte 132 Tage gehungert - aufgrund einer 100%- Sanktion, die später
für ungültig befunden wurde. Während der geldzahlungsfreien
"Hungerzeit" konstatierte das Jobcenter, in keinem Fall die Sanktion
aufheben oder aussetzen zu können - auch dann nicht, wenn er
verhungern würde...
Boes hat übrigens Interesse bekundet, die Kundgebung zu besuchen.



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