Montag, 20. September 2021

BGE zur Wahl - Parteien im Vergleich - Einladung an Parteilose!

Die Fragen sind von  https://parteivergleich.eu/index.php?Wahl=Bundestagswahl_2021_Parteien#Grundeinkommen

 übernommen - hier von mir abgebildet und beantwortet für PARTEILOSE Direktkandidierende, wovon es über 100 deutschlandweit gerade geben soll! Die Betreibenden von "parteivergleich" können keine Parteilosen (mehr) auf ihre Liste aufnehmen.

Aber die parteilos Kandidierenden können solche Fragen und auch die zu den anderen Themen für sich kopieren und auf ihren Seiten beantworten - oder auch gern hier einen Link hinterlassen mit ihren AW ;-)

 

1) Soll ein Grundeinkommen für jeden Bürger eingeführt werden? 

Ja [ ]      Nein [ ]    Keine Angabe/Frage unpassend [ ] 

Kommentar/Erklärung der Entscheidung 

 

2) Soll ein Grundeinkommen eingeführt werden, das an keinerlei Bedingung geknüpft ist und bei dem keine Prüfung von Voraussetzungen erfolgt?

Ja [ ]      Nein [ ]    Keine Angabe/Frage unpassend [ ] 

Kommentar/Erklärung der Entscheidung

 

3) Gefährdet ein Grundeinkommen den Sozialstaat?

Ja [ ]      Nein [ ]    Keine Angabe/Frage unpassend [ ] 

Kommentar/Erklärung der Entscheidung

 

4) Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen Ungleichheit und Bürokratie abbauen, sowie mehr Ehrenämter und kreative Freiheit bewirken?

Ja [ ]      Nein [ ]    Keine Angabe/Frage unpassend [ ] 

Kommentar/Erklärung der Entscheidung

 

5) Sollen pflegende Verwandte ein ausreichendes Grundeinkommen erhalten?

Ja [ ]      Nein [ ]    Keine Angabe/Frage unpassend [ ] 

Kommentar/Erklärung der Entscheidung

 

 

FriGGa Wendt:  

Ja, BGE einführen, ja natürlich ohne Bedingungen sondern zu den 4 Kriterien des Netzwerks BGE, nein, es ist nicht gefährlich für den Sozialstaat, sofern der sich nicht als "Almosen-Abstandsgefälle"-Gemeinschaft um seiner selbst willen begreift (denn jene institutionalisierten Helfen-Dankbarsein-Müssen-Strukturen greift das BGE wegen emanzipatorischer Wirkung schon an!). Ja, BGE kann gegen Bürokratismus und die negativen Folgen dessen (z.B. "Ungleichheit" aka "Ungleicher Zugang zu den eigenen Rechten") wirksam sein und vereinfacht auf jeden Fall "Genehmigungsabläufe", weil es vieles bis auf Sondernanträge automatisch bewilligt, wo man jetzt "betteln" muss - ob dabei mehr als "ehrenamt" deklarierte und erfasste/erfassbare Arbeit eingerichtet wird: egal! Denn Dinge, die getan werden müssen aus dem inneren Antrieb und der Einsicht der Menschen, können umstands- und rechtfertigungsärmer getan werden! Ja, es hilft auch Angehörigen bzw. Nahestehenden, die sich in freier Weise um jemanden kümmern wollen, wo es jetzt "ein Krampf" ist mit Fallstricken, Nichtanerkennung, Zermürbung wenn man Pech hat... außerdem ist Familienzugehörigkeit bei BGE und Pflege zweitrangig, denn wenn man BGE hat und sich nicht von Dritten hinsichtlich seiner (momentanen) Nähe zu einem oder mehreren Menschen rechtfertigen und fremdbewerten lassen möchte, stellen sich auch da viele einschränkende Fragen nicht. Was zusätzlich im Rahmen der Pflegekasse vergütet wird, kann dann ggf. im Rahmen anderer Rechtskreise beschlossen oder auf dem Rechtsweg erstritten werden, während aber niemand verhungert, der sich einstweilen für das Pflegen entschieden hat, bevor ein pflegebedürftiger Mensch vor die Hunde geht oder gegen seinen Willen ins Heim zwangsverfrachtet wird...



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